UnterhaltsPlan
Aktualisiert für 2026

Düsseldorfer Tabelle 2026 –
interaktiv visualisiert

Verstehen Sie Einkommensgruppen, Altersstufen, Tabellenbetrag und Zahlbetrag auf einen Blick – und berechnen Sie anschließend Ihren individuellen Kindesunterhalt.

Aktualisiert für 2026
Unverbindliche Orientierung
Keine Rechtsberatung
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Düsseldorfer Tabelle 2026

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 wird hier interaktiv visualisiert, damit Tabellenbetrag, Zahlbetrag, Altersstufen und Einkommensgruppen verständlicher werden. Klicken Sie auf eine Zelle für Details.

Einkommensgruppe 0–5 Jahre 6–11 Jahre 12–17 Jahre ab 18 Jahre

Quelle: Düsseldorfer Tabelle – OLG Düsseldorf. Alle Werte sind unverbindliche Orientierungswerte.

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Orientierungswert nach Düsseldorfer Tabelle 2026
Jahr 2026
Einkommensgruppe
Nettoeinkommen
Altersstufe
Tabellenbetrag
Kindergeld-Anrechnung
Orient. Zahlbetrag
Dieser Wert ist eine vereinfachte Orientierung. Für eine individuelle Berechnung mit Ihrem Einkommen, mehreren Kindern, Abzügen oder Betreuungsmodell nutzen Sie bitte den Unterhaltsrechner.
Jetzt individuell berechnen →
Hinweis: Die dargestellten Werte dienen der unverbindlichen Orientierung auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle. Die tatsächliche Unterhaltshöhe hängt vom Einzelfall ab. Der Visualizer ersetzt keine Rechtsberatung.

Düsseldorfer Tabelle verstehen

Die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge einfach erklärt.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Orientierung für die Berechnung des Kindesunterhalts. Sie zeigt, welcher Unterhaltsbedarf je nach Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und Alter des Kindes angenommen wird.

Die Tabelle wird jährlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und gilt bundesweit als Leitlinie.

Tabellenbetrag vs. Zahlbetrag

Der Tabellenbetrag ist der Bedarf aus der Düsseldorfer Tabelle. Der Zahlbetrag ist der Betrag, der nach Berücksichtigung des Kindergeldes als Orientierung übrig bleibt.

Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes (127,50 €) angerechnet, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (255 €).

Zahlbetrag individuell berechnen →

Kindergeld-Anrechnung beim Unterhalt verstehen →

Wann reicht die Tabelle allein nicht aus?

Die Tabelle allein reicht oft nicht aus, wenn:

  • Mehrere Kinder berücksichtigt werden müssen
  • Weitere Unterhaltspflichten bestehen
  • Das Einkommen bereinigt werden muss
  • Selbstbehalt relevant wird
  • Ein Wechselmodell vorliegt
  • Sonderbedarf oder Mehrbedarf eine Rolle spielt
Vollständigen Unterhalt berechnen →

Welches Einkommen beim Unterhalt zählt →

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zur Düsseldorfer Tabelle auf einen Blick.

Der Tabellenbetrag ist der Unterhaltsbedarf aus der Düsseldorfer Tabelle. Der Zahlbetrag ist der Betrag, der nach Berücksichtigung des Kindergeldes als Orientierung verbleibt. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld.
Die Tabelle zeigt nur Richtwerte. Eine individuelle Berechnung kann weitere Faktoren wie mehrere Kinder, bereinigtes Einkommen, Selbstbehalt, Abzüge oder Betreuungsmodell berücksichtigen. Die tatsächliche Unterhaltshöhe hängt stets vom Einzelfall ab.
Nutzen Sie den Unterhaltsrechner, wenn Sie den Kindesunterhalt mit Ihren eigenen Angaben genauer einschätzen und das Ergebnis als PDF-Bericht dokumentieren möchten. Der Rechner berücksichtigt Einkommen, Abzüge, Kindergeld und weitere Faktoren.

Die Tabelle zeigt nur den Anfang.

Mit dem Unterhaltsrechner können Sie Einkommen, Kindergeld, mehrere Kinder, Abzüge und weitere Faktoren berücksichtigen und das Ergebnis als PDF-Bericht dokumentieren.

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