Im Wechselmodell betreuen beide Elternteile das Kind zu je etwa gleichen Teilen. Die Unterhaltsberechnung kann sich dadurch von der klassischen Berechnung im Residenzmodell unterscheiden. Diese Seite erklärt die wichtigsten Grundlagen und führt anschließend zum Unterhaltsrechner.
Im Wechselmodell — auch paritätisches Wechselmodell genannt — betreuen beide Elternteile das Kind in etwa gleichem Umfang. Das Kind lebt also nicht hauptsächlich bei einem Elternteil, sondern wechselt regelmäßig zwischen beiden Haushalten.
Das Wechselmodell unterscheidet sich damit vom Residenzmodell, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat und der andere Elternteil Unterhalt zahlt.
| Merkmal | Residenzmodell | Wechselmodell |
|---|---|---|
| Betreuung | Hauptsächlich bei einem Elternteil | Etwa gleichwertig bei beiden |
| Unterhaltspflicht | Nicht betreuender Elternteil zahlt Barunterhalt | Beide Elternteile tragen Kosten; Barunterhalt kann trotzdem relevant sein |
| Kindergeld | Wird üblicherweise einem Elternteil ausgezahlt | Verteilung kann abweichen |
Die tatsächliche Unterhaltsberechnung im Wechselmodell hängt vom Einzelfall ab und kann komplex sein. Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Orientierung.
Im Wechselmodell trägt jeder Elternteil Kosten für das Kind in seinem Haushalt. Trotzdem kann eine Unterhaltszahlung zwischen den Elternteilen relevant sein — etwa wenn die Einkommenssituationen der beiden Elternteile deutlich voneinander abweichen.
Verschiedene Faktoren können bei der Berechnung eine Rolle spielen:
Ob und in welcher Höhe eine Unterhaltszahlung im Wechselmodell relevant ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
Nutzen Sie den Unterhaltsrechner, um eine erste Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben zu erhalten. Das Betreuungsmodell können Sie im Rechner angeben.
Unterhalt im Wechselmodell berechnen →Auch im Wechselmodell bleibt die Düsseldorfer Tabelle ein wichtiger Orientierungsrahmen. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs des Kindes nach Altersstufe und Einkommensgruppe.
Da im Wechselmodell beide Elternteile zum Unterhalt beitragen, können beide Einkommen relevant sein. Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen — das bereinigte Nettoeinkommen — kann dabei vom einfachen Nettogehalt abweichen.
Auch im Wechselmodell hat jeder Elternteil einen Selbstbehalt — den Mindestbetrag, der ihm nach der Unterhaltszahlung verbleiben muss. Da beide Elternteile Kosten für das Kind tragen, kann der Selbstbehalt im Wechselmodell besondere Bedeutung haben.