Selbstbehalt beim
Kindesunterhalt 2026
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der unterhaltspflichtige Elternteil mindestens für sich selbst benötigt. Er begrenzt, welcher Unterhalt tatsächlich geleistet werden kann. Diese Seite erklärt, was der Selbstbehalt bedeutet, welche Orientierungswerte für 2026 genannt werden und wie er die Unterhaltsberechnung beeinflussen kann.
- ·Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem zahlenden Elternteil mindestens für sich selbst bleiben soll.
- ·Er begrenzt, wie viel Unterhalt leistbar ist — fällt das Einkommen darunter, kann die Unterhaltshöhe sinken (Mangelfall).
- ·Die genannten Werte 2026 sind unverbindliche Orientierung — mit eigenen Angaben berechnen →
Was ist der Selbstbehalt?
Kurz erklärt: Der Selbstbehalt beschreibt einen Betrag, der einer unterhaltspflichtigen Person zur eigenen Lebensführung verbleiben soll. Welche Bedeutung er in einer konkreten Berechnung hat, hängt vom Einzelfall ab und sollte geprüft werden. Diese Seite bietet eine Orientierung, aber keine rechtliche Prüfung.
Der Selbstbehalt ist ein Mindestbetrag, den der unterhaltspflichtige Elternteil für sich selbst behalten darf. Er soll sicherstellen, dass die eigene Existenz trotz Unterhaltszahlung gesichert bleibt.
Wenn das Einkommen nach Abzug des Unterhalts unter den Selbstbehalt fiele, kann dies Auswirkungen auf die tatsächlich mögliche Unterhaltshöhe haben. Der Selbstbehalt kann deshalb eine wichtige Rolle bei der Unterhaltsberechnung spielen.
Welche Selbstbehalt-Beträge werden für 2026 genannt?
Die Düsseldorfer Tabelle und die dazugehörigen Leitlinien der Oberlandesgerichte nennen Orientierungswerte für den Selbstbehalt. Diese Werte können je nach zuständigem Oberlandesgericht leicht abweichen.
Für 2026 werden in verschiedenen Leitlinien folgende Orientierungsbeträge genannt — diese sind unverbindlich und können vom Einzelfall abhängen:
| Situation | Orientierungsbetrag (ca.) |
|---|---|
| Erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger | ca. 1.450 €/Monat |
| Nicht erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger | ca. 1.200 €/Monat |
| Betreuender Elternteil (gegenüber Kindesunterhalt) | ca. 1.200 €/Monat |
Diese Beträge dienen nur der allgemeinen Orientierung. Die tatsächlich relevanten Werte können je nach Einzelfall und zuständigem Oberlandesgericht abweichen.
Wann wird der Selbstbehalt relevant?
Der Selbstbehalt wird dann relevant, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Unterhalts den Selbstbehalt unterschreiten würde. In einem solchen Fall spricht man davon, dass der Unterhaltspflichtige eingeschränkt leistungsfähig ist.
Eingeschränkte Leistungsfähigkeit kann Auswirkungen auf die tatsächlich mögliche Unterhaltshöhe haben. Diese Frage hängt stark vom Einzelfall ab.
- Das Einkommen liegt knapp über dem Selbstbehalt
- Es bestehen weitere Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen
- Hohe berufsbedingte Aufwendungen mindern das bereinigte Nettoeinkommen
- Sonderzahlungen oder schwankendes Einkommen erschweren die Einschätzung
Nutzen Sie den Unterhaltsrechner, um eine erste Einschätzung unter Berücksichtigung Ihrer Einkommensangaben zu erhalten.
Individuell berechnen →Selbstbehalt und bereinigtes Nettoeinkommen
Der Selbstbehalt wird nicht am Bruttoeinkommen, sondern am unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen gemessen — dem bereinigten Nettoeinkommen. Beide Begriffe hängen also eng zusammen.
Wenn berufsbedingte Aufwendungen oder andere Abzüge das bereinigte Nettoeinkommen verringern, kann der Selbstbehalt eher relevant werden.
Was bedeutet das praktisch — und welche Angaben sollten Sie prüfen?
Ob der Selbstbehalt in Ihrer Situation eine Rolle spielt, lässt sich nur mit Ihren konkreten Angaben einschätzen. Eine grobe Vorbereitung hilft, bevor Sie rechnen oder etwas schriftlich vorbereiten.
- Aktuelles Nettoeinkommen aus der jüngsten Gehaltsabrechnung
- Mögliche berufsbedingte Abzüge grob einschätzen
- Weitere bestehende Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen
- Ob das Einkommen schwankt (Sonderzahlungen, wechselnde Stunden)
- Im Zweifel die aktuell gültigen Selbstbehalt-Werte prüfen
- Angaben grob zusammenstellen
- Unterhalt zur Orientierung berechnen
- Ergebnis als unverbindliche Orientierung verstehen
- Bei Bedarf ein sachliches Schreiben vorbereiten
- Bei Streit oder Unsicherheit: Jugendamt, Anwalt oder zuständige Stelle kontaktieren
Nächster Schritt
Berechnen Sie den Unterhalt zur Orientierung — oder bereiten Sie Berechnung und ein sachliches Schreiben in einem Schritt vor.