Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der unterhaltspflichtige Elternteil mindestens für sich selbst benötigt. Er begrenzt, welcher Unterhalt tatsächlich geleistet werden kann. Diese Seite erklärt, was der Selbstbehalt bedeutet, welche Orientierungswerte für 2026 genannt werden und wie er die Unterhaltsberechnung beeinflussen kann.
Der Selbstbehalt ist ein Mindestbetrag, den der unterhaltspflichtige Elternteil für sich selbst behalten darf. Er soll sicherstellen, dass die eigene Existenz trotz Unterhaltszahlung gesichert bleibt.
Wenn das Einkommen nach Abzug des Unterhalts unter den Selbstbehalt fiele, kann dies Auswirkungen auf die tatsächlich mögliche Unterhaltshöhe haben. Der Selbstbehalt kann deshalb eine wichtige Rolle bei der Unterhaltsberechnung spielen.
Die Düsseldorfer Tabelle und die dazugehörigen Leitlinien der Oberlandesgerichte nennen Orientierungswerte für den Selbstbehalt. Diese Werte können je nach zuständigem Oberlandesgericht leicht abweichen.
Für 2026 werden in verschiedenen Leitlinien folgende Orientierungsbeträge genannt — diese sind unverbindlich und können vom Einzelfall abhängen:
| Situation | Orientierungsbetrag (ca.) |
|---|---|
| Erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger | ca. 1.450 €/Monat |
| Nicht erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger | ca. 1.200 €/Monat |
| Betreuender Elternteil (gegenüber Kindesunterhalt) | ca. 1.200 €/Monat |
Diese Beträge dienen nur der allgemeinen Orientierung. Die tatsächlich relevanten Werte können je nach Einzelfall und zuständigem Oberlandesgericht abweichen.
Der Selbstbehalt wird dann relevant, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Unterhalts den Selbstbehalt unterschreiten würde. In einem solchen Fall spricht man davon, dass der Unterhaltspflichtige eingeschränkt leistungsfähig ist.
Eingeschränkte Leistungsfähigkeit kann Auswirkungen auf die tatsächlich mögliche Unterhaltshöhe haben. Diese Frage hängt stark vom Einzelfall ab.
Nutzen Sie den Unterhaltsrechner, um eine erste Einschätzung unter Berücksichtigung Ihrer Einkommensangaben zu erhalten.
Individuell berechnen →Der Selbstbehalt wird nicht am Bruttoeinkommen, sondern am unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen gemessen — dem bereinigten Nettoeinkommen. Deshalb ist es wichtig, beide Begriffe zu kennen.
Wenn berufsbedingte Aufwendungen oder andere Abzüge das bereinigte Nettoeinkommen verringern, kann der Selbstbehalt eher relevant werden.