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Ratgeber · Unverbindliche Orientierung

Selbstbehalt beim
Kindesunterhalt 2026

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der unterhaltspflichtige Elternteil mindestens für sich selbst benötigt. Er begrenzt, welcher Unterhalt tatsächlich geleistet werden kann. Diese Seite erklärt, was der Selbstbehalt bedeutet, welche Orientierungswerte für 2026 genannt werden und wie er die Unterhaltsberechnung beeinflussen kann.

Unverbindliche Orientierung
Keine Rechtsberatung
Basis: Düsseldorfer Tabelle 2026
Alle Daten bleiben im Browser
Kurz gesagt
  • ·Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem zahlenden Elternteil mindestens für sich selbst bleiben soll.
  • ·Er begrenzt, wie viel Unterhalt leistbar ist — fällt das Einkommen darunter, kann die Unterhaltshöhe sinken (Mangelfall).
  • ·Die genannten Werte 2026 sind unverbindliche Orientierung — mit eigenen Angaben berechnen →

Was ist der Selbstbehalt?

Kurz erklärt: Der Selbstbehalt beschreibt einen Betrag, der einer unterhaltspflichtigen Person zur eigenen Lebensführung verbleiben soll. Welche Bedeutung er in einer konkreten Berechnung hat, hängt vom Einzelfall ab und sollte geprüft werden. Diese Seite bietet eine Orientierung, aber keine rechtliche Prüfung.

Der Selbstbehalt ist ein Mindestbetrag, den der unterhaltspflichtige Elternteil für sich selbst behalten darf. Er soll sicherstellen, dass die eigene Existenz trotz Unterhaltszahlung gesichert bleibt.

Wenn das Einkommen nach Abzug des Unterhalts unter den Selbstbehalt fiele, kann dies Auswirkungen auf die tatsächlich mögliche Unterhaltshöhe haben. Der Selbstbehalt kann deshalb eine wichtige Rolle bei der Unterhaltsberechnung spielen.

Welche Selbstbehalt-Beträge werden für 2026 genannt?

Die Düsseldorfer Tabelle und die dazugehörigen Leitlinien der Oberlandesgerichte nennen Orientierungswerte für den Selbstbehalt. Diese Werte können je nach zuständigem Oberlandesgericht leicht abweichen.

Für 2026 werden in verschiedenen Leitlinien folgende Orientierungsbeträge genannt — diese sind unverbindlich und können vom Einzelfall abhängen:

Situation Orientierungsbetrag (ca.)
Erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger ca. 1.450 €/Monat
Nicht erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger ca. 1.200 €/Monat
Betreuender Elternteil (gegenüber Kindesunterhalt) ca. 1.200 €/Monat

Diese Beträge dienen nur der allgemeinen Orientierung. Die tatsächlich relevanten Werte können je nach Einzelfall und zuständigem Oberlandesgericht abweichen.

Düsseldorfer Tabelle 2026 interaktiv ansehen →

Wann wird der Selbstbehalt relevant?

Der Selbstbehalt wird dann relevant, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Unterhalts den Selbstbehalt unterschreiten würde. In einem solchen Fall spricht man davon, dass der Unterhaltspflichtige eingeschränkt leistungsfähig ist.

Eingeschränkte Leistungsfähigkeit kann Auswirkungen auf die tatsächlich mögliche Unterhaltshöhe haben. Diese Frage hängt stark vom Einzelfall ab.

  • Das Einkommen liegt knapp über dem Selbstbehalt
  • Es bestehen weitere Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen
  • Hohe berufsbedingte Aufwendungen mindern das bereinigte Nettoeinkommen
  • Sonderzahlungen oder schwankendes Einkommen erschweren die Einschätzung

Nutzen Sie den Unterhaltsrechner, um eine erste Einschätzung unter Berücksichtigung Ihrer Einkommensangaben zu erhalten.

Individuell berechnen →

Selbstbehalt und bereinigtes Nettoeinkommen

Der Selbstbehalt wird nicht am Bruttoeinkommen, sondern am unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen gemessen — dem bereinigten Nettoeinkommen. Beide Begriffe hängen also eng zusammen.

Wenn berufsbedingte Aufwendungen oder andere Abzüge das bereinigte Nettoeinkommen verringern, kann der Selbstbehalt eher relevant werden.

Bereinigtes Nettoeinkommen beim Unterhalt verstehen → Unterhalt im Mangelfall verstehen → Unterhalt trotz Titel neu prüfen →

Was bedeutet das praktisch — und welche Angaben sollten Sie prüfen?

Ob der Selbstbehalt in Ihrer Situation eine Rolle spielt, lässt sich nur mit Ihren konkreten Angaben einschätzen. Eine grobe Vorbereitung hilft, bevor Sie rechnen oder etwas schriftlich vorbereiten.

  • Aktuelles Nettoeinkommen aus der jüngsten Gehaltsabrechnung
  • Mögliche berufsbedingte Abzüge grob einschätzen
  • Weitere bestehende Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen
  • Ob das Einkommen schwankt (Sonderzahlungen, wechselnde Stunden)
  • Im Zweifel die aktuell gültigen Selbstbehalt-Werte prüfen
  1. Angaben grob zusammenstellen
  2. Unterhalt zur Orientierung berechnen
  3. Ergebnis als unverbindliche Orientierung verstehen
  4. Bei Bedarf ein sachliches Schreiben vorbereiten
  5. Bei Streit oder Unsicherheit: Jugendamt, Anwalt oder zuständige Stelle kontaktieren

Nächster Schritt

Berechnen Sie den Unterhalt zur Orientierung — oder bereiten Sie Berechnung und ein sachliches Schreiben in einem Schritt vor.

Häufige Fragen zum Selbstbehalt

Was bedeutet der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?
Der Selbstbehalt ist ein Mindestbetrag, den der unterhaltspflichtige Elternteil für sich selbst behalten darf, damit die eigene Existenz trotz Unterhaltszahlung gesichert bleibt. Diese Seite gibt eine unverbindliche Orientierung — keine Rechtsberatung.
Wann wird der Selbstbehalt für die Unterhaltshöhe relevant?
Relevant wird er vor allem dann, wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nach Abzug des Unterhalts den Selbstbehalt unterschreiten würde. Man spricht dann von eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Ob und wie sich das auswirkt, hängt vom Einzelfall ab.
Sind die genannten Selbstbehalt-Beträge für 2026 verbindlich?
Nein. Die auf dieser Seite genannten Beträge sind unverbindliche Orientierungswerte. Die tatsächlich relevanten Werte können je nach Einzelfall und zuständigem Oberlandesgericht abweichen. Im Zweifel sollten die aktuellen Werte geprüft werden.
Welches Einkommen wird mit dem Selbstbehalt verglichen?
Der Selbstbehalt wird nicht am Bruttoeinkommen gemessen, sondern am unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen — dem bereinigten Nettoeinkommen. Berufsbedingte Aufwendungen oder andere Abzüge können dieses Einkommen verringern.
Welche Angaben sollte ich vor einer Einschätzung prüfen?
Hilfreich sind das aktuelle Nettoeinkommen, mögliche berufsbedingte Abzüge, weitere bestehende Unterhaltspflichten und ob das Einkommen schwankt. Diese Angaben dienen nur der Vorbereitung — keine Rechtsberatung.
Kann ich den Selbstbehalt im Unterhaltsrechner berücksichtigen?
Der Unterhaltsrechner gibt eine erste Orientierung auf Basis Ihrer Angaben und der Düsseldorfer Tabelle 2026. Das Ergebnis ist ein unverbindlicher Orientierungswert zur Vorbereitung — keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung.
Was kann ich nach der Orientierung tun?
Nach der Orientierung können Sie die Berechnung und ein sachliches Schreiben gemeinsam vorbereiten oder direkt ein Schreiben strukturieren. Bei Streit oder Unsicherheit sind Jugendamt, Anwalt oder die zuständige Stelle die richtigen Ansprechpartner.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die genannten Selbstbehalt-Beträge sind Orientierungswerte — die tatsächlich relevanten Beträge können vom Einzelfall und dem zuständigen Oberlandesgericht abhängen.

Kindesunterhalt jetzt online berechnen

Mit dem Unterhaltsrechner können Sie eine erste Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten und das Ergebnis optional als PDF-Bericht dokumentieren.
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