UnterhaltsPlan Zum Rechner →

FAQ zum Kindesunterhalt 2026

Hier finden Sie häufige Fragen zu Kindesunterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Zahlbetrag, Kindergeld-Anrechnung und dem Unterhaltsrechner von UnterhaltsPlan.

📊 Berechnung & Tabelle

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle 2026, die jährlich aktualisiert wird. Je höher das Einkommen und je älter das Kind, desto höher der Unterhaltsbetrag.

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie der deutschen Oberlandesgerichte, die den Mindestunterhalt für Kinder in 15 Einkommensgruppen und 4 Altersgruppen festlegt. Die aktuelle Version gilt ab 01.01.2026.

Das bereinigte Nettoeinkommen ist das für den Unterhalt maßgebliche Einkommen. Es ergibt sich aus dem Bruttogehalt abzüglich Steuern, Sozialabgaben und anerkannter Abzüge wie Fahrtkosten, Kredite oder berufsbedingte Kosten.

Anerkannte Abzüge sind: Fahrtkosten zur Arbeit, notwendige Kredite (vor Trennung aufgenommen), private Krankenversicherung, Altersvorsorge bis 4% des Jahresbruttos, bAV, Riester/Rürup, Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren.

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. 2026: 1.450 € für Erwerbstätige, 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige. Liegt das Einkommen darunter, spricht man von einem Mangelfall.

Beim Wechselmodell lebt das Kind je 50% bei beiden Elternteilen. Der Unterhalt wird dann anteilig nach dem Einkommensverhältnis beider Eltern berechnet — beide tragen zur Versorgung bei.

💼 Einkommen

Nein. Bürgergeld, ALG II, Wohngeld und Sozialhilfe zählen unterhaltsrechtlich nicht als anrechenbares Einkommen. ALG I wird von manchen Gerichten anteilig berücksichtigt.

Das Basiselterngeld bis 300 € monatlich ist anrechnungsfrei. Der darüber liegende Betrag wird als Einkommen angerechnet. Elterngeld Plus wird je nach Gericht unterschiedlich behandelt.

Wenn jemand ohne triftigen Grund nicht arbeitet oder unter seinen Möglichkeiten verdient, kann das Gericht ein fiktives Einkommen anrechnen — also das, was die Person verdienen könnte. Dies schützt das Kind vor mutwilliger Einkommensreduzierung.

Ja. Mieteinnahmen nach Abzug der laufenden Kosten (Zinsen, Verwaltung, Instandhaltung) werden als Einkommen angerechnet.

🔄 Anpassung

Bei jeder wesentlichen Änderung der Verhältnisse: Gehaltserhöhung oder -senkung, Jobwechsel, Altersgruppenwechsel des Kindes (alle 6 Jahre), Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle (jährlich zum 1. Januar).

Ja. Nach § 1605 BGB besteht eine Auskunftspflicht. Beide Elternteile können alle zwei Jahre Auskunft über das Einkommen verlangen. Bei wesentlichen Änderungen besteht sofortige Mitteilungspflicht.

📋 Vereinbarung & Recht

Ja. Nach § 1585c BGB können beide Elternteile den Unterhalt vertraglich regeln. Die Vereinbarung ist formlos gültig, für die Vollstreckbarkeit empfiehlt sich eine Beurkundung beim Jugendamt (kostenlos) oder Notar.

Nein, nicht zwingend. Das Jugendamt beurkundet Unterhaltsvereinbarungen kostenlos und macht sie vollstreckbar — ohne Anwalt. Dies ist für die meisten Fälle ausreichend.

Nach § 1613 BGB nur ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Aufforderung (Mahnung, Anwaltsschreiben oder Klage). Ohne vorherige Aufforderung gibt es keinen rückwirkenden Unterhalt.

🔒 Datenschutz & Tool

Nein. Alle eingegebenen Daten (Einkommen, Kinderdaten etc.) bleiben ausschließlich in Ihrem Browser und werden nicht an unsere Server übermittelt. Wir speichern nichts — by Design.

Die Berechnung basiert auf der offiziellen Düsseldorfer Tabelle 2026 und berücksichtigt alle relevanten Faktoren. Die Steuerberechnung ist eine Näherung — für den exakten Nettobetrag empfehlen wir die eigene Gehaltsabrechnung zu verwenden. Die Ergebnisse dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Sie erhalten: Unterhaltsvereinbarung als PDF (§ 1585c BGB), Steuerdokument für Zahler (ELSTER Anlage Unterhalt), Steuerdokument für Empfänger (Anlage SO), Zahlungsplan mit Fälligkeitsterminen, Anpassungsklausel, Brief für das Kind (optional). Kein Abo, einmalige Zahlung, sofortiger Download. Mehr zum Inhalt auf der Unterhaltspaket-Seite.

Weiterführende Ratgeber
🧮
Kindesunterhalt berechnen – einfach erklärt
Grundlagen zur Berechnung: Düsseldorfer Tabelle, Zahlbetrag, Kindergeld und wichtige Faktoren im Überblick.
💶
Bereinigtes Nettoeinkommen beim Unterhalt
Welches Einkommen beim Kindesunterhalt zählt und warum nicht immer das normale Netto entscheidend ist.
👶
Kindergeld und Unterhalt: Anrechnung einfach erklärt
Den Unterschied zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag verstehen — und wie Kindergeld dabei berücksichtigt wird.
📄
Unterhalt und Kinderzuschlag
Warum Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Wohnkosten und Nachweise bei Familienleistungen relevant sein können.
📄
Unterlagen für Kindesunterhalt vorbereiten
Einkommen, Kindergeld, Zahlungen, Titel und Schriftverkehr sachlich sortieren.
📄
Unterhaltsvereinbarung vorbereiten
Beträge, Zahlungsrhythmus und Nachweise vor einer schriftlichen Regelung sortieren.
🏠
Unterhalt und Wohngeld
Warum Miete, Einkommen, Haushaltsgröße und Unterhaltsnachweise bei Wohngeld relevant sein können.
📊
Düsseldorfer Tabelle 2026 interaktiv ansehen
Einkommensgruppen, Altersstufen, Tabellenbetrag und Zahlbetrag verständlich visualisiert.
🎓
Unterhalt für volljährige Kinder ab 18
Was sich bei Ausbildung, Studium, BAföG, Kindergeld und eigenem Einkommen ändern kann.
⚖️
Unterhalt zahlen: Rechte und Pflichten
Welche Faktoren relevant sein können, wann eine Neuberechnung sinnvoll ist und wie Dokumentation hilft.
🏛️
Unterhaltsvorschuss beantragen
Was wichtig ist, wenn Kindesunterhalt nicht oder unregelmäßig gezahlt wird.
🤝
Hilfe und Beratung bei Kindesunterhalt
Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle, Beistandschaft, Familienkasse — welche Stelle wann zuständig sein kann.
📋
Unterhalt steuerlich absetzen – einfach erklärt
Was bei Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindergeld und Steuererklärung grundsätzlich wichtig sein kann.
💼
Trennung mit Kindern: Finanzen ordnen
Unterhalt, Kindergeld, Wohnkosten und mögliche Familienleistungen nach der Trennung überblicken.
📁
Jugendamt-Termin vorbereiten
Welche Unterlagen, Berechnungen und Schreiben für ein Gespräch zum Kindesunterhalt hilfreich sein können.

Nächste Schritte

Diese FAQ-Seite ist eine erste Orientierung. Für den eigenen Fall können Sie hier sachlich weiterarbeiten.

Unterhalt grob berechnen → Schreiben sachlich vorbereiten → Berechnung und Schreiben kombinieren →

Hinweis: Diese Seite bietet eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.