Zum Hauptinhalt springen
UnterhaltsRechner Pro
← Zur Startseite
Alle Daten bleiben in Ihrem Browser
Angaben zu den Kindern
Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach dem Alter des Kindes. Bitte tragen Sie alle unterhaltsberechtigten Kinder ein.
Aktuelle Version: Düsseldorfer Tabelle 2026 (gültig ab 01.01.2026). Der Unterhalt wird nach dem Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes berechnet. Je älter das Kind, desto höher der Bedarf.
Betreuungsmodell
Wer betreut die Kinder hauptsächlich?
Einkommen beider Elternteile
Alle Einkommensarten werden unterschiedlich bewertet. Bitte alles ausfüllen was zutrifft — nur so ist die Berechnung korrekt.
Bereinigtes Nettoeinkommen = alle anrechenbaren Einnahmen − Steuern − Sozialabgaben − berufsbedingte Kosten. Bürgergeld und Sozialleistungen zählen nicht als Einkommen im unterhaltsrechtlichen Sinne.
👤 Unterhaltspflichtiger Elternteil
Beschäftigung
€/Jahr
€/Mo
Weitere Einnahmen
€/Mo
€/Mo
€/Mo
€/Mo
Sozialleistungen
Bürgergeld, ALG II, Wohngeld, Sozialhilfe zählen unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen und werden nicht angerechnet. ALG I wird von Gerichten unterschiedlich bewertet.
€/Mo
€/Mo
Fiktives Einkommen: Ist die Person ohne Arbeit ohne triftigen Grund, kann das Gericht ein fiktives Einkommen anrechnen (was sie verdienen könnte). Dieser Fall sollte mit einem Anwalt besprochen werden.
👤 Betreuender Elternteil
€/Mo
Abzüge vom Einkommen
Diese Abzüge gelten für den Unterhaltspflichtigen und reduzieren sein anrechenbares Einkommen legal und transparent.
Wichtig: Nur notwendige Verbindlichkeiten werden anerkannt — also Schulden, die vor der Trennung bestanden oder unvermeidbar waren. Neu aufgenommene Kredite nach Trennung werden meist nicht berücksichtigt.
Berufsbedingte Aufwendungen
€/Mo
€/Mo
Laufende Kreditverpflichtungen
€/Mo
€/Mo
Versicherungen & Vorsorge
€/Mo
€/Mo
€/Mo
€/Mo
Weitere anerkannte Abzüge
€/Mo
€/Mo
€/Mo
€/Mo
Besondere Umstände
Diese Faktoren können den Unterhalt erheblich beeinflussen — bitte sorgfältig prüfen.
💳 Zahlungsmodalitäten
Unterhalt ist laut Gesetz am 1. des Monats fällig (§ 1612 BGB). Bei einvernehmlicher Vereinbarung kann ein anderes Datum oder eine Aufteilung festgelegt werden.
📅 Ab wann gilt der Unterhalt?
Rückwirkender Unterhalt ist nur möglich ab dem Datum, an dem der Unterhalt schriftlich eingefordert wurde (Mahnung, Anwaltsschreiben oder Klage). Ohne Aufforderung gilt der Unterhalt ab dem aktuellen Monat.