Mit dem 18. Geburtstag endet der Kindesunterhalt nicht automatisch. Viele Eltern fragen sich, was sich bei volljährigen Kindern ändert, wer zahlen muss und welche Rolle Ausbildung, Studium, Kindergeld, BAföG oder eigenes Einkommen spielen können. Diese Seite erklärt die wichtigsten Grundlagen verständlich und führt zur individuellen Orientierung in den Unterhaltsrechner.
Der Anspruch auf Unterhalt endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Volljährige Kinder können weiterhin unterhaltsberechtigt sein, zum Beispiel während einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums. Gleichzeitig können sich aber Zuständigkeiten, Berechnung und Nachweise ändern.
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch weiterhin relevant sein kann, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Eine pauschale Antwort ist ohne Kenntnis der jeweiligen Situation nicht möglich.
Ab dem 18. Geburtstag verändert sich die Unterhaltssituation. Bei volljährigen Kindern können beide Elternteile nach ihren Einkommensverhältnissen relevant sein. Außerdem können eigenes Einkommen, Ausbildungsvergütung, BAföG oder Kindergeld die Einschätzung beeinflussen.
Befindet sich ein volljähriges Kind in einer Berufsausbildung, kann weiterhin Unterhalt relevant sein. Gleichzeitig kann eine Ausbildungsvergütung die Berechnung beeinflussen. Deshalb reicht eine einfache Betrachtung der Düsseldorfer Tabelle oft nicht aus.
Fahrtkosten oder ausbildungsbedingte Kosten können ebenfalls eine Rolle spielen. Die konkrete Einschätzung hängt vom Einzelfall ab.
Auch während eines Studiums kann Unterhalt für volljährige Kinder relevant sein. Dabei können unter anderem die Wohnsituation, BAföG, eigenes Einkommen und Kindergeld eine Rolle spielen. Die konkrete Berechnung kann deutlich komplexer sein als bei minderjährigen Kindern.
Wohnt das Kind noch im elterlichen Haushalt oder hat es eine eigene Wohnung, kann das die Einschätzung beeinflussen — ohne dass eine pauschale Aussage möglich wäre.
BAföG kann die Unterhaltssituation beeinflussen, weil es die finanziellen Mittel des volljährigen Kindes verändern kann. Ob und wie BAföG berücksichtigt wird, hängt von der konkreten Situation ab. Deshalb sollte die Unterhaltseinschätzung bei volljährigen Kindern besonders sorgfältig erfolgen.
Bitte prüfen Sie aktuelle BAföG-Informationen immer bei offiziellen Stellen.
Kindergeld kann auch bei volljährigen Kindern eine Rolle spielen, zum Beispiel während Ausbildung oder Studium. Für die Unterhaltsbetrachtung ist wichtig, wer Kindergeld erhält und wie es berücksichtigt wird.
Voraussetzungen und Dauer können je nach Situation unterschiedlich sein. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn ein volljähriges Kind eigenes Einkommen hat, kann dies die Unterhaltseinschätzung beeinflussen. Dazu können Ausbildungsvergütung, Nebenjob oder andere regelmäßige Einnahmen gehören. Wie genau das Einkommen berücksichtigt wird, hängt vom Einzelfall ab.
Nicht jedes Einkommen wirkt dabei automatisch gleich auf die Unterhaltseinschätzung. Eine vollständige Betrachtung der Situation ist deshalb sinnvoll.
Bei volljährigen Kindern kann auch die Wohnsituation wichtig sein. Wohnt das Kind noch bei einem Elternteil, stellt sich die Unterhaltsfrage anders dar als bei einem eigenen Haushalt. Deshalb sollte die konkrete Situation immer vollständig betrachtet werden.
Kosten und Bedarf können je nach Wohnsituation unterschiedlich eingeschätzt werden — ohne dass pauschale Beträge hilfreich wären.
Für eine erste Orientierung können folgende Angaben relevant sein:
Nutzen Sie den Unterhaltsrechner, um auf Grundlage Ihrer Angaben eine erste Einschätzung zu erhalten.
Unterhalt ab 18 im Rechner einschätzen →Rund um das Thema Unterhalt ab 18 gibt es einige verbreitete Missverständnisse, die zur Orientierung kurz erklärt werden: