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Bedarf · Kindergeld · Zahlbetrag

Unterhalt-Zahlbetrag berechnen

Der Tabellenbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle ist nicht automatisch der Betrag, der gezahlt wird. Verstehen Sie, wie der Zahlbetrag entsteht, und berechnen Sie ihn direkt für Ihre Situation.

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Zahlbetrag in Kürze

Zahlbetrag = Tabellenbetrag (Bedarf) − hälftige Kindergeld-Anrechnung (bei minderjährigen Kindern üblich). Der Tabellenbetrag stammt aus der Düsseldorfer Tabelle, der Zahlbetrag ist der Betrag, der nach dieser Anrechnung als Orientierung verbleibt.

Wie der Zahlbetrag entsteht

Zwei Begriffe, die häufig verwechselt werden.

Tabellenbetrag (Bedarf)

Der Wert aus der Düsseldorfer Tabelle, abhängig von Einkommensgruppe und Alter des Kindes. Er beschreibt den grundsätzlichen Bedarf, noch ohne Anrechnung.

Zahlbetrag

Der Betrag, der nach Anrechnung des Kindergeldes tatsächlich als Orientierung verbleibt. Bei minderjährigen Kindern häufig: Tabellenbetrag minus hälftiges Kindergeld.

Kindergeld-Anrechnung im Detail → Düsseldorfer Tabelle 2026 → Zahlbetrag sachlich mitteilen →

Beispielrechnung

Anonymisiertes Beispiel zur Orientierung – Ihre eigene Berechnung kann abweichen.

EinkommensgruppeGruppe 4 (2.901–3.300 €)
Alter des Kindes8 Jahre (6–11 Jahre)
Tabellenbetrag (Bedarf)642 €
Kindergeld 2026259 € (hälftig 129,50 €)
Zahlbetrag (Beispiel)512,50 €

Anonymisiertes Beispiel. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab und ist keine Rechtsberatung.

Ihren Zahlbetrag berechnen lassen

Der Unterhaltsrechner ermittelt Tabellenbetrag und Kindergeld-Anrechnung automatisch aus Ihren Angaben.

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Kostenlos berechnen, Dokumentpaket optional

Klarheit vor dem nächsten Schritt: Rechnen ist kostenlos. Kostenpflichtig ist nur das optionale Dokumentpaket.

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  • Tabellenbetrag & Zahlbetrag zur Orientierung
  • Kindergeld-Anrechnung eingerechnet
  • Transparente Annahmen einsehen
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  • Zahlbetrag strukturiert dokumentiert
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Zahlbetrag strukturiert festhalten

Statt nur eine Zahl zu notieren, hilft das Dokumentpaket, den Zahlbetrag nachvollziehbar zu dokumentieren.

📄 Berechnungszusammenfassung

Tabellenbetrag, Kindergeld-Anrechnung und Zahlbetrag auf einen Blick.

🗓️ Zahlungsplan

Der Zahlbetrag als monatliche Übersicht mit Fälligkeiten.

🗂️ Unterhaltsvereinbarung

Vorlage, um den Zahlbetrag gemeinsam abzustimmen.

Alle Inhalte des Unterhaltspakets ansehen →

Häufige Fragen zum Zahlbetrag

Die wichtigsten Fragen rund um Tabellenbetrag, Kindergeld-Anrechnung und Zahlbetrag.

Der Tabellenbetrag ist der Unterhaltsbedarf aus der Düsseldorfer Tabelle, abhängig von Einkommensgruppe und Alter des Kindes. Der Zahlbetrag ist der Betrag, der nach einer möglichen Anrechnung – meist des hälftigen Kindergeldes – tatsächlich als Orientierung verbleibt.
Als Faustformel gilt: Zahlbetrag entspricht dem Tabellenbetrag abzüglich der hälftigen Kindergeld-Anrechnung bei minderjährigen Kindern. Der Unterhaltsrechner führt diese Schritte automatisch anhand Ihrer Angaben durch.
Bei minderjährigen Kindern ist die hälftige Anrechnung üblich. Bei volljährigen Kindern kann die Anrechnung anders aussehen. Wie es im Einzelfall wirkt, hängt von der konkreten Situation ab.
Ja. Mit einer neuen Altersstufe kann sich der Tabellenbetrag ändern, was sich auch auf den Zahlbetrag auswirkt. Eine regelmäßige Orientierung kann daher sinnvoll sein.
Ja. Der Unterhaltsrechner ermittelt Tabellenbetrag und Kindergeld-Anrechnung anhand Ihrer Angaben und zeigt den resultierenden Zahlbetrag als unverbindliche Orientierung.
Der Zahlbetrag kann als Grundlage für ein sachliches Gespräch oder Schreiben dienen. Mit dem optionalen Dokumentpaket lässt sich die Berechnung zusätzlich strukturiert festhalten.
Nein. Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und keine Rechtsberatung. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab und sollte bei Bedarf zusätzlich geprüft werden.
Hinweis: Diese Seite bietet eine unverbindliche Orientierung zur Berechnung des Zahlbetrags und ist keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben selbst; im Zweifel helfen Jugendamt, Anwalt oder eine Beratungsstelle weiter.

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